ERBRECHT & NACHLASSANGELEGENHEITEN
Erbrecht ist der rechtliche Bereich, der sich mit der Übertragung des Vermögens, der Rechte und der Verbindlichkeiten einer verstorbenen Person befasst. Es regelt, wer die Erben sind, welche Ansprüche sie haben und wie das Erbe aufgeteilt wird. Das Erbrecht betrifft auch Fragen wie Testamente, Pflichtteilsansprüche, Erbschaftssteuer und die Abwicklung von Nachlässen. Ziel des Erbrechts ist es, eine gerechte und rechtsverbindliche Regelung für den Übergang von Vermögen nach dem Tod sicherzustellen.
Vertretung/Unterstützung bei der Nachlassabwicklung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Beratung bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen oder vorweggenommener Erbfolge durch lebzeitige Übertragungen
Beratung bei der Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Vertretung im Erbscheinsverfahren und in Erbrechtsprozessen
Geltendmachung des Pflichtteils oder Verteidigung dagegen
Übernahme von Testamentsvollstreckungen, Nachlassverwaltungen und Nachlasspflegschaften