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VERTRAGS- & SCHADENSERSATZRECHT

Das Vertragsrecht regelt die Beziehungen und Pflichten zwischen Vertragsparteien, während das Schadensersatzrecht die Entschädigung für Schäden durch Fehlverhalten behandelt. Beide Rechtsbereiche greifen, wenn vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden und Schäden entstehen, die ausgeglichen werden müssen.

Beratung und Erstellung von Verträgen

 

Überprüfung und Anpassung bestehender Verträge

 

Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen

 

Vertretung bei Schadensersatzforderungen

Profitieren Sie von unserer Expertise!

Andreas Daum Rechtsanwalt Wiesbaden Notar Fachanwalt Kanzlei Notariat

ANDREAS DAUM

Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie ihn sorgfältig durchlesen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen und Rechte ausreichend geschützt sind. Eine gut durchdachte Vertragsstruktur kann potenzielle Konflikte und rechtliche Probleme vermeiden.
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GENDERHINWEIS

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen

männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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