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ZWANGSVERWALTUNG

Die Zwangsverwaltung ist ein rechtliches Instrument im Immobilienrecht, das in Situationen angewendet wird, in denen ein Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber einem Gläubiger nicht erfüllt hat, insbesondere bei Zahlungsrückständen im Zusammenhang mit einer Hypothek oder Grundschuld. Das Ziel der Zwangsverwaltung ist es, die Ansprüche des Gläubigers durch die Verwaltung und Verwertung des betroffenen Grundstücks zu sichern.

Beratung bei der Einleitung von Zwangsverwaltungsverfahren

 

Vertretung von Gläubigern und Schuldnern

 

Durchführung der Zwangsverwaltung und Verwaltung der Immobilie

 

Erstellung von Berichten und Abrechnungen über die Zwangsverwaltung

 

Unterstützung bei der Verwertung und Verkauf von verwalteten Immobilien

Melden Sie sich rechtzeitig!

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In manchen Fällen kann eine Verhandlungslösung sinnvoll sein. Wir haben Erfahrung in der Ausarbeitung von Vereinbarungen, die die Interessen aller Parteien berücksichtigen und eine geordnete Abwicklung ermöglichen.
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