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ZWANGSVERWALTUNG
Die Zwangsverwaltung ist ein rechtliches Instrument im Immobilienrecht, das in Situationen angewendet wird, in denen ein Eigentümer seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber einem Gläubiger nicht erfüllt hat, insbesondere bei Zahlungsrückständen im Zusammenhang mit einer Hypothek oder Grundschuld. Das Ziel der Zwangsverwaltung ist es, die Ansprüche des Gläubigers durch die Verwaltung und Verwertung des betroffenen Grundstücks zu sichern.
Beratung bei der Einleitung von Zwangsverwaltungsverfahren
Vertretung von Gläubigern und Schuldnern
Durchführung der Zwangsverwaltung und Verwaltung der Immobilie
Erstellung von Berichten und Abrechnungen über die Zwangsverwaltung
Unterstützung bei der Verwertung und Verkauf von verwalteten Immobilien
Melden Sie sich rechtzeitig!
In manchen Fällen kann eine Verhandlungslösung sinnvoll sein. Wir haben Erfahrung in der Ausarbeitung von Vereinbarungen, die die Interessen aller Parteien berücksichtigen und eine geordnete Abwicklung ermöglichen.
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